Impressum

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DEMOS Computer GmbH
Vogelsanger Weg 69
50858 Köln
T (+49) 0221 9483321
F (+49) 0221 9483325
info@demoscomputer.de

Geschäftsführer: Stefan Ufer
Amtsgericht Köln, HRB 24131

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DEMOS Computer GmbH

Präambel

Die DEMOS Computer GmbH (im Folgenden „DEMOS“) bietet einmalige und fortlaufende Vertragsleistungen im Bereich IT Services an. Außerdem vertreibt DEMOS bewegliche Sachen (Hardware) sowie Betriebssystemsoftware und Anwendersoftware (Standardsoftware, individuell angepasste Standardsoftware und Individualsoftware).Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen liegen sämtlichen mit DEMOS geschlossenen Verträgen oder an DEMOS erteilten Aufträgen die nachfolgenden AGB ’s zugrunde. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen von DEMOS gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB ’s wird hiermit widersprochen.

§1 Allgemeines

1 Anwendbarkeit

Vereinbarungen über Hardware und Betriebssystemsoftware einerseits und Anwendersoftware andererseits stellen zwei rechtlich selbständige und voneinander unabhängige Verträge dar, selbst wenn sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung getroffen und/oder in einer einheitlichen Auftragsbestätigung festgehalten worden sind. Rechtliche Mängel und/oder Leistungsstörungen in dem einen Vertragsverhältnis haben nur dann Auswirkungen auf das andere Vertragsverhältnis, wenn der, bei Bestellung ausdrücklich erklärte Wille des Kunden, auf den Erwerb eines einheitlichen Kaufgegenstandes gerichtet war.

2 Schriftform

Sämtliche Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen derselben wie auch alle sonstigen Erklärungen im Zusammenhang mit Abschluss, Durchführung und Beendigung von Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Eine lesbare Faxausfertigung ist ausreichend.

§2 Durchführung

1 Angebote

Die Angebote der DEMOS sind bis Vertragsschluss unverbindlich und freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2 Abbildungen und Zeichnungen

Abbildungen, Zeichnungen und technische Daten, die DEMOS auf elektronischem Wege oder auf Papier bereitstellt, stellen nur Näherungswerte dar. Sie entsprechen nicht unbedingt dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik. Deshalb begründen sie weder zugesicherte Eigenschaften, noch sind sie für die vertragliche Bestimmung des Leistungs- und Lieferungsgegenstandes relevant. DEMOS ist berechtigt, Spezifikationen der bestellten Hardware bzw. Programmspezifikationen vor Lieferung zu ändern, falls sich dadurch keine wesentliche Änderung der Funktion der Hardware oder Software ergibt. DEMOS behält sich die Eigentums- und Urheberrecht an allen bereitgestellten Unterlagen vor. Sie dürfen Dritten nur nach Genehmigung durch DEMOS zugänglich gemacht werden.

3 Annahme von Aufträgen

Bestellungen werden für DEMOS verbindlich, sobald DEMOS eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt hat oder die Bestellung vorher ausgeführt hat.

4 Legitimation

In allen Vertragsverhältnissen sind beiderseits verantwortliche und entscheidungsbefugte Kontaktpersonen zu benennen.

5 Subdelegation

DEMOS behält sich vor, zur Erfüllung der geschuldeten Vertragsleistungen auf eigene Rechnung Subunternehmer zu beauftragen, wenn dies der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung dienlich ist. Die Vertragsverhältnisse zum Kunden und dessen Leistungsverpflichtungen berührt dies nicht.

6 Teilleistung

DEMOS ist zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt, aber nicht verpflichtet.

7 Außendienst

Der beim Kunden vor Ort anfallende Arbeitsaufwand wird in Technikerprotokollen festgehalten und entsprechend abgerechnet. Die Kosten der Anfahrt, etwaige sonstige Reisekosten und Spesen werden von DEMOS gesondert nach billigem Ermessen berechnet.

§3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1 Annahme der Lieferung

Verweigert der Kunde die Übernahme der vorangekündigten Warenlieferung oder Werkleistung oder wird er zum vereinbarten Liefertermin nicht angetroffen, so gerät er in Annahmeverzug.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so kann DEMOS unter Berücksichtigung ihrer sonstigen Lieferverpflichtungen einen neue Lieferfrist nach billigem Ermessen bestimmen.
Die Schaffung der erforderlichen elektrischen und sonstigen Anschlüsse zum Betrieb von Hardware ist Verpflichtung des Kunden. Kommt der Kunde der Verpflichtung nicht fristgerecht nach, hat er DEMOS alle daraus entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.

2 Abnahme

Bei Abnahme der erbrachten Leistung hat der Kunde ein schriftliches Abnahmeprotokoll zu fertigen, das die abgenommene Leistung konkret bezeichnet und in das alle geltend gemachten Abweichungen von der vertraglich geschuldeten Leistung aufzunehmen sind.

3 Datensicherung

Für die Datensicherung innerhalb der IT Infrastruktur des Kunden ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dem Kunden wird dringend geraten, für eine regelmäßig durchzuführende zuverlässige Datensicherung zu sorgen.

4 Passworte

Der Kunde verpflichtet sich zur Sicherheit seines Datenbestandes sämtliche Passworte geheim zu halten.

5 Nutzung

Jegliche Nutzung zu gesetzeswidrigen Zwecken ist untersagt. Der Kunde haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche der DEMOS und Dritter, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Inanspruchnahme einer Leistung der DEMOS entstehen.
Eine Nutzung der Vertragsleistungen durch Dritte oder die Gestattung dieser Nutzung ist nur zulässig, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Eine fehlende vertragliche Vereinbarung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung bezüglich der Inanspruchnahme durch Dritte.

§4 Zahlungsbedingungen

1 Vergütung

Vergütungsvereinbarungen werden einzelvertraglich getroffen. Alle Preisangaben verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, exklusive Verpackung, Porto, Fracht und Versicherung. Sie enthalten weder Steuern, Zölle, Gebühren noch staatliche Abgaben, die mit dem Erwerb von Produkten durch den Kunden zusammenhängen.
Soweit nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist, gehen Kosten für Verpackung, Porto, Fracht und Versicherung zu Lasten des Bestellers und werden zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn der Versand durch DEMOS erfolgt.

2 Abgeltung

Mit der vereinbarten Vergütung sind alle Leistungen der DEMOS inklusive der Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte abgegolten. Der Vergütungsanspruch der DEMOS entsteht unabhängig davon, ob der Kunde die vertragsgemäß erbrachte Leistung tatsächlich nutzt.

3 Änderungen

Wesentliche Änderungen und Ergänzungen des Vertragsgegenstands bedürfen einer gemeinsamen Prüfung und erneuten Festlegung der Vergütungsvereinbarung. Im Rahmen von dauervertraglichen Leistungen ist DEMOS berechtigt, einmal jährlich eine angemessene und transparente Preiserhöhung mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Beginn eines neuen Quartals durchzuführen. Bei einer Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des laufenden Quartals zu kündigen.

4 Fälligkeit

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird die Vergütung nach Abnahme bzw. Lieferung mit Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am dritten Tag nach Absendung durch DEMOS, unabhängig davon, ob sie per Post, Telefax oder E-Mail erfolgt.
DEMOS ist berechtigt, jederzeit in eigenem Ermessen Abschlagzahlungen zu verlangen.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird bei vertraglichen Dauerleistungen das jeweils vereinbarte Entgelt am Ersten eines jeden Monats im Voraus für den laufenden Monat fällig.

5 Zahlungsweise

Den Zahlungsverpflichtungen kann der Kunde nach seiner Wahl durch Barzahlung, Überweisung oder Einzugsermächtigung nachkommen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn DEMOS über den Betrag verfügen kann.

§5 Gewährleistung

1 Umfang

In Bezug auf gelieferte Hardware gewährleistet DEMOS, dass diese zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Für gelieferte Standardsoftware gewährleistet DEMOS deren Funktionsfähigkeit. Programmfehler wird DEMOS an den Hersteller weiterleiten. Die Behebung der Mängel und aller damit verbundenen Verpflichtungen obliegen dem Hersteller und nicht DEMOS.
Nach dem Stand der Technik ist das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig auszuschließen. Sie stellen keine Mängel im Rechtssinne dar. DEMOS gewährleistet die einwandfreie Funktion von Individualsoftware, entsprechend der vereinbarten Eigenschaften. Programmfehler bei Individualsoftware werden von DEMOS innerhalb der Gewährleistungsfrist kostenlos, danach kostenpflichtig behoben.
Jegliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht sachgerechte Veränderungen oder Reparaturen an Geräten oder Software selbst oder durch Dritte vornimmt, ohne ausdrückliche Absprache mit DEMOS.

2 Kauf

Ist der Kunde Unternehmer, leistet DEMOS für Mängel der Ware zunächst nach Wahl von DEMOS Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach eigener Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3 Werkleistung

Die Gewährleistung der DEMOS bei Werkleistungen beschränkt sich auf einen unbedingten, verschuldungsunabhängigen und alle Nebenkosten deckenden Nachbesserungsanspruch und ein Rücktrittsrecht respektive einen Schadensersatzanspruch im Falle verzögerter, unterlassener, zweifach misslungener oder unmöglicher Nachbesserung. Zur Selbstvornahme ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn er DEMOS per Einschreiben/Rückschein eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist und die Nachbesserung von DEMOS zu Unrecht verweigert wird.

4 Schadensersatz

Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde alternativ zum Rücktritt Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese sind der Höhe nach jedoch auf den Gesamtauftragswert beschränkt. Kunden zumutbar, verbleibt die Ware/Werkleistung beim Kunden. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen vereinbarter Vergütung/Preis und dem Wert der mangelhaften Ware/Leistung. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

5 Zugesicherte Eigenschaft/Garantie/Arglist

Vorstehend unter Ziffer 1 bis 4 getroffenen Regelungen gelten nicht bei zugesicherten Eigenschaften, Garantieversprechen sowie arglistigem Verhalten auf Seiten von DEMOS.

6 Mängelanzeige

Offensichtliche Mängel sind DEMOS innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware/Werkleistung schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verhindern oder zu minimieren.

7 Aufwandsentschädigung

Der Kunde hat DEMOS die Feststellung und die Beseitigung von Mängeln und Schäden zu ermöglichen. Soweit Störungen und Schäden im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, sind der DEMOS alle Aufwendungen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- beziehungsweise Schadensbeseitigung entstanden sind.

8 Fremdsoftware

Die Verantwortung für die Auswahl von Fremdsoftware im Rahmen der Erstellung der vertraglich geschuldeten Leistung trifft ausschließlich den Kunden.

9 Gewährleistungsfristen

Ist der Kunde ein Unternehmer/n, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung/Abnahme der Ware/Leistung. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristen gelten unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Anzeige gemäß Ziffer 6.

§6 Haftung und Haftungsbeschränkungen

1 Beschränkung

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der DEMOS auf den nach der Art der Ware/Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DEMOS.
Ist der Kunde ein Unternehmer/n, ist die Haftung auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich hierbei um wesentliche Vertragspflichten.

2 Beschränkungsausschluss

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der DEMOS zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3 Verjährung

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung/Abnahme der Ware/Leistung. Dies gilt nicht, wenn der DEMOS Arglist vorwerfbar ist.

§7 Rechte Übertragung

1 Nutzungsrechte

Soweit bei DEMOS oder ihren Erfüllungsgehilfen im Rahmen einer Vertragsleistung Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstige Verwertungsrechte entstehen, werden die entsprechenden ausschließlichen Nutzungsrechte erst am Vertragsende auf den Kunden übertragen. Zwischenzeitlich verfügt der Kunde lediglich über ein einfaches Nutzungsrecht, das ihn zur vorübergehenden Eigennutzung berechtigt. Die Übertragung der Nutzungsrechte auf den Kunden erfolgt stets unter der Bedingung fristgerechter Vergütungsleistung. Eine unlizenzierte Nutzung wird als Verstoß gegen das Urheberrecht der DEMOS zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Hinsichtlich der Rechte an Fremdprodukten, die nicht von DEMOS hergestellt wurden, gelten die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers uneingeschränkt.
Falls gelieferte Software Patente, Warenzeichen und anderes geistiges Eigentum enthält, erkennt der Kunde an, dass diese Rechte DEMOS oder den Herstellern der Software zustehen. Diese Rechte gehen nicht durch den Verkauf der Software auf den Kunden über.

2 Eigentum

Das Eigentum an den im Auftrag vom Kunden erstellten und betriebenen Arbeitsergebnissen geht vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 3 erst im Zeitpunkt der Abnahme gem. §3 Ziffer 2 der AGB auf den Kunden über.
Der Kunde erwirbt kein Eigentum an allen Entwicklungsprogrammen, die DEMOS zur Herstellung von Software für Dienste verwendet (Editoren etc.). Diesbezüglich ist DEMOS lediglich verpflichtet, auf Anforderung die jeweils verwendeten Programme zu benennen.

3 Eigentumsvorbehalt

DEMOS behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Zugriffe oder Zugriffsversuche Dritter auf die Ware sowie etwaige Beschädigungen hat der Kunde DEMOS unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie einen Standortwechsel hat der Kunde der DEMOS unverzüglich anzuzeigen.
DEMOS ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder einer Verletzung der sich aus vorstehendem Absatz ergebenden Pflicht vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
Der/das Unternehmer/n ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der/das Unternehmer/n tritt an DEMOS bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die dem Unternehmer/n durch die Weiterveräußerung erwachsen. DEMOS nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der/das Unternehmer/n zur Einziehung der Forderung ermächtigt. DEMOS behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der/das Unternehmer/n seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

4 Kosten

Sind im Rahmen des Vertragsverhältnisses lizenzpflichtige Materialien von DEMOS zu beschaffen, trägt der Kunde hierfür vorbehaltlich einer anderslautenden Vertragsvereinbarung alle aus der Materialbeschaffung und Lizenzierung resultierenden Kosten, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§8 Vertragsbeendigung

1 Rückabwicklung

Im Rahmen der Rückabwicklung eines Vertrags ist der Kunde zur Rückgabe sämtlicher ihm überlassenen Unterlagen, Gegenstände und Daten verpflichtet. In diesem Fall fällt auch das urheberrechtliche Nutzungsrecht zurück an DEMOS.
Im Falle der Rückabwicklung eines Vertrags ist DEMOS verpflichtet, dem Kunden sämtliche überlassenen Unterlagen, Gegenstände und Daten unverzüglich zurückzugewähren.

2 Entschädigung

Betrifft das zu kündigende Vertragsverhältnis eine Werksleistung, so gelten für die Zulässigkeit der Kündigung und für die Folgen der Kündigung die gesetzlichen Vorschriften.

§9 Datenschutz

1 Kundendaten

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass DEMOS im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags Bestandsdaten (persönliche Daten) und Verbindungsdaten (Informationen über sein Nutzungsverhalten) speichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte darf nur erfolgen, sofern dies zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung notwendig ist.
DEMOS verpflichtet sich, das Datengeheimnis im Sinne des § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beachten und zu wahren.
Gem. § 5 BDSG ist es den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. Das BDSG schützt alle Daten natürlicher Personen, die in Dateiform aufgezeichnet oder verarbeitet werden.

§10 Schlussbestimmungen

1 Erfüllungsort

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung ist Erfüllungsort der Geschäftssitz der DEMOS in Köln, Vogelsanger Weg 69.

2 Anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit DEMOS gilt deutsches Recht. Für den Fall, dass der Kunde seinen Geschäftssitz in einem Mitgliedsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 hat, wird die Anwendung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.

3 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der DEMOS. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtskonforme Klausel, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Januar 2020
DEMOS COMPUTER GmbH
Handelsregister Köln HRB-Nr. 24131
Geschäftsführer Stefan Ufer

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